Sozialrecht

Auf den weiteren Seiten finden Sie Hinweise und Rechtsprechung zu aktuellen Themen aus dem Bereich des Sozialrechts, insbesondere zu Problem- und Fragestellungen im SGB I und SGB II (Leistungen zur Grundsicherung des Lebensunter-haltes).


Wegfall des gesetzlichen Pfändungsschutzes von Sozialleistungen zum 31. Dezember 2011

Die gesetzlichen Änderungen betreffen insbesondere den gesetzlichen Pfändungsschutz für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch und Kindergeld.

Der bisherige 14-tägige Pfändungsschutz dieser Leistungen fällt zum 01. Januar 2012 weg.

Nach derzeitiger Rechtslage besteht für Einkünften aus Sozialleistungen und Kindergeld ein gesetzlicher Pfändungsschutz gem. § 55 SGB I bzw. § 76a EStG.

Nach dem am 01. Juli 2010 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07. Juli 2009 fallen beide Regelungen weg.

Statt dessen hat der Gesetzgeber das sog. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) eingeführt.

Das P-Konto steht im Zusammenhang mit einem bestehenden Girokonto bei einer Bank oder Sparkasse, welches auf Antrag des Kontoinhabers in ein P-Konto umgewandelt wird.

Der Gesetzgeber hat mit § 850k Abs. 7 ZPO einen Umwandlungsanspruch geschaffen.

Jeder Kontoinhaber kann verlangen, dass sein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung kann nur vom Kontoinhaber persönlich oder von einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Von dieser Regelung ist jedoch nicht der Anspruch auf erstmalige Einrichtung eines Kontos  umfasst. Voraussetzung ist also ein  bereits vor dem Umwandlungsantrag bestehendes Konto.

Durch ein eingerichtetes P-Konto besteht für den Kontoinhaber ein automatischer Pfändungsschutz in Höhe eines festgelegten Freibetrags.

Dieser beträgt ab dem 01. Juli 2011 1.028,89 € je Kalendermonat.

 

 









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