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Sie sind zahlungsunfähig?  Sie wollen eine Privatinsolvenz anmelden und sich über ein geregeltes Verfahren von nahezu allen bestehenden Schulden befreien?

 

Ich helfe Ihnen, den Weg in das Verfahren schnell und unkompliziert zu finden.

 

Auch ehemals Selbstständige können in bestimmten Fällen eine Privatinsolvenz durchführen lassen: Voraussetzung ist, dass keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen wie rückständige Gehälter, Sozialversicherungsbeträge oder Lohnsteuern bestehen und weniger als 20 Gläubiger vorhanden sind.

Sind Sie nicht in der Lage, das Insolvenzverfahren selbst zu bezahlen, kann ein Antrag auf staatliche Kostenübernahme, der sog. Kostenstundungsantrag, gestellt werden.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, sein zur Insolvenzmasse gehörendes Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über.

Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, können Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr direkt an den Schuldner stellen, sondern müssen sich beim Insolvenzverwalter anmelden.

Zwangsvollstreckungen für einzelne Gläubiger sind ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Unterhaltsansprüche oder Ansprüche aus vorsätzlich unerlaubten Taten handelt.

Das Privatinsolvenzverfahren besteht aus drei Schritten:

Bevor Sie  einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens stellen können, müssen Sie eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern anstreben. Dieser Versuch und ein etwaiges Scheitern sind von einer befugten Person wie einem Rechtsanwalt zu bescheinigen. Erst dann ist eine Antragstellung über ein amtliches Formular möglich.

Der zweite und dritte Schritt sind das eröffnete Insolvenzverfahren sowie die Wohlverhaltensphase.

Diese beiden letzten Schritte umfassen im Regelfall etwa drei Jahre.

Sollte das Verfahren in Ausnahmefällen länger dauern, kann rechtzeitig vor Ende der Dreijahresfrist ein Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung gestellt werden.

Nach Verfahrensende darf der Eintrag der Restschuldbefreiung von der SCHUFA nur noch sechs Monate gespeichert werden.

 

Ein wirtschaftlicher Neustart ist daher nach 3 ½ Jahren möglich.